Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
NRR Notfallschulungen Rhein-Ruhr GmbH
Am Bahndamm 13, 41516 Grevenbroich
Stand: Oktober 2025
Inhaltsverzeichnis
- Geltungsbereich
- Vertragsschluss
- Leistungsgegenstand
- Teilnahmevoraussetzungen und Mindestteilnehmerzahl
- Stornierung, Umbuchung und Ausfall von Kursen
- Preise und Zahlungsbedingungen
- Pflichten des Auftraggebers
- Haftung
- Eigentums- und Nutzungsrechte
- Datenschutz
- Anwendbares Recht und Gerichtsstand
- Schlussbestimmungen
1. Geltungsbereich
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) gelten für alle Verträge über Dienstleistungen, Schulungen und Seminare zwischen der NRR Notfallschulungen Rhein-Ruhr GmbH (nachfolgend „NRR“) und ihren Kunden.
1.2 Alle Angebote von NRR richten sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, juristische Personen des öffentlichen Rechts sowie öffentlich-rechtliche Sondervermögen (B2B).
1.3 Verbraucher im Sinne des § 13 BGB sind von der Teilnahme an den angebotenen Leistungen ausgeschlossen.
1.4 Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende AGB des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, NRR stimmt deren Geltung ausdrücklich schriftlich zu.
1.5 Diese AGB gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, selbst wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.
2. Vertragsschluss
2.1 Verträge zwischen NRR und dem Kunden kommen ausschließlich durch Angebot und schriftliche oder elektronische Annahme (z. B. per E-Mail) zustande.
2.2 Angebote von NRR sind, sofern nicht anders angegeben, 14 Tage verbindlich.
2.3 Mündliche Nebenabreden, Änderungen oder Ergänzungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung durch NRR.
3. Leistungsgegenstand
3.1 NRR bietet Dienstleistungen in den Bereichen Erste-Hilfe-Ausbildung, Brandschutz-, Notfalltraining sowie Beratung an.
3.2 Art, Umfang und Ablauf der Leistungen ergeben sich aus dem jeweiligen individuellen Angebot oder der Auftragsbestätigung.
3.3 Schulungen werden grundsätzlich als Inhouse-Veranstaltungen oder offene Kurse durchgeführt.
3.4 Für BG-abrechenbare Kurse gelten zusätzlich die jeweils aktuellen Richtlinien der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV).
4. Teilnahmevoraussetzungen und Mindestteilnehmerzahl
4.1 Sofern im Angebot nicht anders vereinbart, gilt für alle Kurse eine Mindestteilnehmerzahl von 12 Personen.
4.2 Wird die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht, behält sich NRR vor:
- den Kurs zu verschieben,
- mehrere Kleingruppen zusammenzulegen oder
- die Differenzkosten pro nicht besetztem Platz in Rechnung zu stellen.
4.3 Die Differenzkosten betragen:
- 44,10 € pro fehlendem Teilnehmer im Jahr 2025
- 46,31 € pro fehlendem Teilnehmer im Jahr 2026
4.4 Eine abweichende Regelung kann schriftlich im Angebot oder Vertrag vereinbart werden.
5. Stornierung, Umbuchung und Ausfall von Kursen
5.1 Stornierungen oder Umbuchungen müssen schriftlich (per E-Mail oder Brief) erfolgen.
5.2 Die folgenden Stornobedingungen gelten, sofern im Angebot keine abweichende Regelung getroffen wurde:
| Zeitpunkt der Absage | Stornokosten |
|---|---|
| bis 14 Tage vor Kursbeginn | kostenlos |
| 13 bis 7 Tage vor Kursbeginn | 50 % des vereinbarten Kurspreises |
| 6 Tage oder weniger vor Kursbeginn oder Nichterscheinen | 100 % des vereinbarten Kurspreises |
5.3 Maßgeblich ist der Eingang der schriftlichen Stornierung bei NRR.
5.4 Eine kostenlose Umbuchung auf einen Ersatztermin ist nur nach vorheriger Absprache und schriftlicher Zustimmung durch NRR möglich.
5.5 Bei Ausfall eines Kurses durch Krankheit des Dozenten, höhere Gewalt oder sonstige unvorhersehbare Umstände behält sich NRR vor, den Kurs kurzfristig abzusagen oder zu verschieben. In diesem Fall entstehen dem Kunden keine Kosten; weitergehende Ansprüche (z. B. Schadensersatz, Reisekosten) sind ausgeschlossen.
6. Preise und Zahlungsbedingungen
6.1 Es gelten die Preise gemäß individuellem Angebot. Alle Preise verstehen sich zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer.
6.2 Rechnungen sind, sofern nicht anders vereinbart, innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug fällig.
6.3 Bei Neukunden oder besonderen Aufträgen kann eine Vorauszahlung oder Anzahlung verlangt werden.
6.4 Zahlungen gelten erst dann als geleistet, wenn der Betrag auf dem Konto der NRR Notfallschulungen Rhein-Ruhr GmbH gutgeschrieben ist.
7. Pflichten des Auftraggebers
7.1 Der Auftraggeber sorgt für geeignete Räumlichkeiten, Ausstattung und Materialien, sofern im Angebot nichts anderes vereinbart ist.
7.2 Teilnehmende sind vollständig zwei Wochen vor Kursbeginn über den HiOrg-Server über den gesendeten Link anzumelden.
7.3 Der Auftraggeber stellt sicher, dass alle Teilnehmer die Teilnahmevoraussetzungen (z. B. Mindestalter, Sprachkenntnisse, gesundheitliche Eignung) erfüllen und am Kurstag das BG-Abrechnungsformular, wenn vorher nicht anders vereinbart, vorliegt.
Hinweis: BGW und BGN sowie UK NRW haben separate Abrechnungsformulare, die vor Kursbeginn vom Unternehmen beantragt werden müssen.
8. Haftung
8.1 NRR haftet nur für Schäden, die auf vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten zurückzuführen sind.
8.2 Für leichte Fahrlässigkeit haftet NRR nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten („Kardinalpflichten“), jedoch begrenzt auf den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden.
8.3 Eine Haftung für mittelbare Schäden, Folgeschäden oder entgangenen Gewinn ist ausgeschlossen.
8.4 NRR übernimmt keine Haftung für Unfälle, Schäden oder Verluste, die während der Veranstaltung entstehen, es sei denn, sie beruhen auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten der NRR oder ihrer Erfüllungsgehilfen.
9. Eigentums- und Nutzungsrechte
9.1 Sämtliche Schulungsunterlagen, Präsentationen, Videos und sonstige Inhalte sind urheberrechtlich geschützt.
9.2 Der Kunde erhält lediglich ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht zur internen Verwendung.
9.3 Eine Weitergabe, Vervielfältigung, Veröffentlichung oder Nutzung zu eigenen Schulungszwecken ist ohne schriftliche Zustimmung der NRR nicht gestattet.
10. Datenschutz
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt gemäß der jeweils gültigen Datenschutzerklärung von NRR, abrufbar unter:
www.notfallschulungen-rhein-ruhr.de/datenschutz
11. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
11.1 Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
11.2 Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, Grevenbroich.
11.3 NRR ist jedoch berechtigt, den Kunden auch an dessen allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen.
12. Schlussbestimmungen
12.1 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
12.2 Anstelle der unwirksamen Regelung gilt diejenige als vereinbart, die dem wirtschaftlichen Zweck der ursprünglichen Bestimmung am nächsten kommt.