Wir bilden betriebliche Ersthelfer auf die Gefahrenschwerpunkte des Unternehmens aus

Betriebliche Ersthelfer Aus- und Fortbildung nach DGUV 304-001

Inhouse-Schulungen sind ab einer Teilnehmeranzahl von 10 Personen möglich.
Alle Betriebe unter 10 Teilnehmern können jeden 2. Samstag in unseren Räumlichkeiten teilnehmen.

Beschreibung:

Jedes Unternehmen ab zwei Mitarbeitern muss die Auflagen der Berufsgenossenschaft im Erste-Hilfe und Brandschutzbereich erfüllen.
Die Unternehmen sind dazu verpflichtet, alle notwendigen sachlichen, organisatorischen und personellen Mittel zur Erstversorgung der Mitarbeiter im Notfall und vorbeugende Brandschutzmaßnahmen zu schaffen und die Einhaltung der Rettungskette zu gewährleisten.
Je nach Betriebsgröße muss gewährleistet sein, dass genügend Mitarbeiter in Erster Hilfe und Brandschutz geschult sind.
Die Anzahl der Ersthelfer und Brandschutzhelfer im Unternehmen richtet sich nach der Größe, Gefahrenpotential und Wechselschichtmodelle – Diese Informationen können Sie sich bei der Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse einholen.
Jeder Unternehmer oder Geschäftsführer, hat eigenständig dafür Sorge zu tragen, dass die Ersthelfer und Brandschutzhelfer aus- bzw. fortgebildet werden.
Es erfolgt keine Aufforderung seitens der Berufsgenossenschaften oder Unfallkassen.
Gerne erinnern wie Sie immer rechtzeitig, wann Sie wieder Ihre Ersthelfer und Brandschutzhelfer ausbilden müssen, damit Sie keine unangenehme Betriebsprüfung der Berufsgenossenschaften oder Unfallkassen erhalten.
Wir können eine entsprechende Aus- und Fortbildung für die Mitarbeiter übernehmen, die in der Regel kostenlos erfolgt (Abrechnung erfolgt über die Berufsgenossenschaften oder Unfallkassen – Kennziffer 8.1496).
Die Ausbildung von betrieblichen Ersthelfern ist in der DGUV 304-001 geregelt und umfasst 9 Unterrichtseinheiten (7,5 Std.).

Inhalte:

  • Allgemeine Verhaltensweisen bei Unfällen / Notfällen
  • Kontaktaufnahme und Prüfung der Vitalfunktionen
  • Störungen des Bewusstseins / der Atmung und des Kreislaufs / Ersticken
  • Wunden / bedrohliche Blutungen / Schock
  • Kopf- / Knochen- / Gelenkverletzungen
  • Verbrennungen / Erfrierungen und Unterkühlung
  • Sonnenstich / Hitzschlag
  • Vergiftungen und Verätzungen
  • Unterzuckerung und Krampfanfall
  • Herzinfarkt / Schlaganfall
  • Einsatz und Erklärung von AED (automatisierter externer Defibrillator – Gerät zum Einsatz bei Herzstillstand / Kammerflimmern)

Anmelden:

Sind Sie an einer Aus- oder Fortbildung interessiert, dann senden Sie uns eine Anfrage über unser Kontaktformular.
Wir melden uns dann telefonisch oder per Email innerhalb von 3 Werktagen bei Ihnen und besprechen die Planung des Kursangebotes mit Ihnen – Denn Standard kann jeder!