Unser FAQ

Allgemeine Fragen

Welchen Kurs brauche ich?

Lies unter Kursangebote nach welches eher auf Sie zutrifft. Ansonsten können Sie uns auch gerne über unser Kontaktformular eine Anfrage senden.

Ich benötige das BG Formular, damit für mein Unternehmen keine Kosten entstehen, wo finde ich das? inkl. Kursabwicklung NRR GmbH
Muss ich mich für den Erste Hilfe Kurs anmelden?

Eine Anmeldung ist bei uns immer notwendig, entweder per Kontaktformular oder wenn Sie Führerscheinbewerber sind über unser Buchungsportal.

Kann ich den Kurs, den ich im Online-Shop gebucht habe, auf ein anderes Datum umbuchen?

Ja eine Umbuchung ist kostenfrei möglich. Lediglich bei keiner Abmeldung bis 48 Stunden vor Kursbeginn fallen Stornokosten in Höhe des reservierten Platzes an.

Wie lange ist die EH-Bescheinigung gültig?
  • Die Bescheinigung für Führerscheinbewerber ist ein Jahr gültig. Danach müssen Sie erneut einen Kurs besuchen.
  • Die Bescheinigung für betriebliche Ersthelfer, Kinder und Betreuungseinrichtungen, Trainer usw. die mit einer Registrierungsnummer versehen sind, sind zwei Jahre gültig.
  • Die Bescheinigung für Brandschutzhelfer ist bei uns 3 Jahre gültig, um die Qualität die wir anbieten zu gewährleisten.
Ich habe meine Bescheinigung verloren. Kann ich eine Ersatzbescheinigung bekommen?
Ich würde gerne Assistent oder Ausbilder bei der NRR GmbH werden, was muss ich dafür tun?

Hier können Sie sich erste Informationen einholen und uns eine Anfrage senden.

Ich bin eine Kinder- oder Betreuungseinrichtung und benötige einen Erste-Hilfe Kurs, was muss ich an dem Kurstag haben?
  • Wir benötigen am Kurstag die Gutscheine der UK NRW – die auch in diesem Jahr ihre Gültigkeit haben
  • Dort müssen alle Teilnehmer Ihre Daten eintragen und unterschreiben.
  • Den Rest entnehmen Sie bitte unserem Formular, welches zum Download bereit steht.
Ich bin Mitglied bei der BGW oder BGN und benötige einen Erste-Hilfe Kurs für meine Mitarbeiter, was muss ich an dem Kurstag haben?
  • Über die Homepage der BGW oder BGN können Sie die benötigten BG Formulare, womit wir abrechnen können beantragen.
  • Dieses Formular händigen Sie uns zu Kursbeginn aus und dann entstehen für Sie keine Kosten.
  • Den Rest entnehmen Sie bitte unserem Formular, welches zum Download bereit steht.
Ich bekomme nur einen Teil meiner Ersthelfer von der BG erstattet, möchte aber gerne mehr Ersthelfer ausbilden?
  • Die Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse deckt manchmal nur einen Teil der benötigten Ersthelferkosten ab.
  • In diesem Fall müssen wir Ihnen eine Rechnung zukommen lassen.